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Bahntunnel und Staatsregierung

Heute Mittwoch will die Bayerische Staatsregierung eine Entscheidung zum vieldiskutierten Bahnprojekt fällen: Sie hat in Berlin einen zweiten “S-Bahntunnel” als drimgend benötigt vorgeschlagen, ein 2,2 Milliarden Euro (z.Zt.) Projekt.

Vom Partner DB hat sie aber nur 133 Millionen (plus 100 Mill Verteuerungspolster) zugesagt bekommen, vom Bund nur den für Nahverkehrsprojekte im GVFG  ohnehin gesetzlich für alle Projekte ganz Bayerns zustehenden Betrag  jährlich – keinen Sonderbetrag.
Auf die Bauzeit hochgerechnet klafft eine Lücke von ca 750 Mill Euro. Bekanntlich soll die Stadt München (auch die betroffenen Landkreise und Gemeinden) einen Vorfinanzierungsbetrag beisteuern, was alle bisher entschieden abgelehnt hatten -  OB Ude hat sich erst in jüngster Zeit gesprächsbereit gezeigt, um den “schwarzen Peter”, am Scheitern des Projektes schuld zu sein, abzuwehren.
Vorige Woche hat man in einem Geheimgespräch mit Bahnchef Grube versucht, die DB AG zu einem höheren Beitrag zu bewegen – die Bahn verdiene doch sehr an den S-Bahn-Kunden (Sie ist aber nicht verpflichtet, am Ort A verdientes Geld in A zu investieren). Es war wohl erfolglos.

 

Meine seit Jahren vertretene Meinung – ich habe dazu  keine Gegenargumente gehört: Wir brauchen dringend den zweiten Tunnel, aber die Staatsregierung hat das Projekt  in der falschen Form ausgearbeitet und in Berlin vorgelegt: als NV-Projekt. Der Bund kann so keinen höheren Beitrag leisten, und auch die Bahn ist gesetzlich im Recht.

Zudem: Was vorgeschlagen wird, kann das S-Bahn-Problem nicht lösen – denn es geht nicht an die Ursachen heran, die im Bahnknoten München liegen: an den  Z u g a n g s p o r t a l e n   zu dann beiden S-Bahn-Stammstrecken (I und II), also Pasing und Leuchtenbergring, und an den  Z u l a u f s t r e c k e n (siehe Artikel “Pendler…”).
Entweder wird das Projekt morgen abgesagt,
oder Bayern verschleudert Staatsgelder
oder man entschließt sich endlich zu Umplanungen und erlangt  dadurch Zugang zu weiteren Finanzierungstöpfen.

Dann würde man auch weitere Probleme nicht ungelöst liegen lassen: beide Magistralen, den  Güterverkehr.

Grundsätzlich: Laut GVFG (§ 11 in Verbindung mit § 10.1  – es läuft aber  2019 aus und die Politik hat noch keinen Ersatz/keine Neufassung geschaffen)  werden Bundesbahn-“Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden” auf Beihilfewege unterstützt, aber nur zu einem Höchstsatz (§ 11 zieht § 4 “sinngemäß” heran). Das betroffene Land (also Bayern) erhält für alle seine Aufgaben auf  Strasse und Schiene  einen festen Jahresbetrag (Näheres siehe Entflechtungsgesetz), organisiert die Projekte verantwortlich als Vorhabensträger (hier als Vertragspartner der DB AG), übernimmt dabei einen Teil der Kosten – aber die Formulierung schließt nicht aus, dass die begünstigten Gemeinden und Landkreise auch einen Beitrag leisten (an den Baukosten -  nicht bloss in Vorleistung, wer auch immer zurückzahlen würde).
Regionalverkehr wird üblicherweise als Verkehr innerhalb von 50 km oder(!) 1 Stunde angesehen (siehe Regionalisierungsgesetz Par 2), ist aber nicht strikt definiert. Er verläuft auf der FV(Fernverkehrs) – Infrastruktur, da er nur an bestimmten Stationen hält. Für den Pendler-Transport der EMM/Europäische MetropolRegionMünchen ist er einfach notwendig, kann aber als Interregio-Verkehr (etwa nach Salzburg, Innsbruck, Lindau…..) mit derselben Garnitur verlängert werden. Dafür ist grundsätzlci die DB zuständig (FV-Infrastruktur).
Eine Mischfinanzierung von Aufgaben des NV, RV und FV ist also durchaus angezeigt – was  nicht einen Mischverkehr von NV- und FV-Zügen bedeutet auf nur einer Infrastruktur.

Zudem wäre die Strecke Hbf – Obf – Mühldorf -Freilassing – Salzburg – Wien – Budapest TEN-Strecke, festgeschrieben als  “grenzüberschreitender Bereich” mit entsprechend höherer  EU-Finanzierung.
Die Bahnsteighöhe im RV und FV ist 76 cm und nicht 96 cm (wie bei S-Bahnen) – der “Klimmzug” “S-Bahn-ähnliche Garnituren” ist Unsinn, damit auch die teuren Überleitungsgleise in Pasing  (Am  Leuchtenbergring ist nur an die Flughafenlinie gedacht – ein weiterer schwerer Fehler.)

Die Projektvorlage des Freistaates beim Bund ist also in mehrfacher Hinsicht falsch, man darf sich deswegen über die Nicht-Finanzierbarkeit nicht wundern. Sollte das Geld doch aufgetrieben werden, wäre es eine Fehlinvestition: Es blieben Lücken für Generationen offen.

 

walter.schober@cablemail.de

 

Abkürzungen (auch für die nächsten Artikel):

DB (Deutsche Bahn AG), ————EMM Europäische Metropolregion München—————————— NV Nahverkehr, RV Regionalverkehr (RE Regionalexpress) FV Fernverkehr, GV Güterverkehr——-ÜFEX ÜFEX  Überregionaler Flughafen Express—————————————————————————-

GVFG  Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz———-     BVWP   Bundesverkehrswegeplan

Über RedBuero Schober

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