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Impfverantwortung gesetzlich einführen – sofort, Konsequenzen-Zeitplan festlegen

“Weniger Gerede – mehr Ideen,
weniger Interessen – mehr Gemeinsinn” –
das war die Lebenserfahrung, auch nach manchen Irrwegen im Leben, eines ehemaligen Deutschen Aussenministers
kurz vor seiner Ermordung (deswegen?).

Das wäre doch ein sehr aktueller Neujahrswünsch!

Die Chefredaktion

Wie sehr es gerade daran fehlt (an Ideen aus einem Nachdenken über Ursachen, Zusammenhänge, Folgerungen in ganzheitlicher Sicht,
an Gemeinsinn mit Einsicht und Anerkennung von Folgerungen daraus)
tritt in unserer hochaktuellen Lage deutlich zutage, vor allem:

1. Ich stelle fest, daß das “Geschreibsel” (vertritt das “Gerede”, die Diskussion) über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe
ausschließlich von “Interessen” (Regierungen, Politiker zu kritisieren, denen von vornherein und nicht überprüft Versäumnisse vorzuwerfen,
den Berufsstand der Beamten/Juristen dabei zu übersehen) geleitet ist,
daß unter den Tisch fällt, wovon das Gericht erstmals klar formulierend ausgeht:

“Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit“, “überragend zu den Gemeinschaftsbelangen
der Gesellschaft gehörend” (das heißt doch: aller),
“konkret Rahmenbedingungen des Staates”.

Das bedeutet doch, daß alles, was Leben und Gesundheit aller schützt, alles andere (sogenannte Freiheiten) “überragt”,
damit auch nie “unverhältnismäßig, unangemessen” (und andere Formulierungen) sein kann.
Zudem müssten Richter erkennen, daß sie nicht in allen Fragen d i e Experten sind (zB ihr Urteil über die DIVI, ein
Kollegium von Medizinern – wsie selbst nicht sind). Dazu hat die neue Regierung den Expertenrat installiert.

2. Aus zitierter Gerichts-Basis ergibt sich, daß Legislative und Exekutive der BRD alle Staatsbürger/innen
zum Schutz sowohl eigenen Lebens und Gesundheit als auch der anderen in der Gesellschaft verpflichten kann,
was bei einer Epidemie, die durch Übertragung verbreitet wird, die ausgesprochene Verantwortung jeden Bürgers/in
- zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Kontakten als auch
- zu einer von EMA und nationalen Institutionen erfolgsempfohlenen Schutzimpfung beinhaltet.
Diese Verantwortung bedingt eine Selbstverpflichtung eines/r jeden.

Ausgenommen aind Personen, denen eine zuständige Kommission dies aus medizinischen Gründen zugesteht.
Sie beginnt andererseits mit der Einladung mit Datum und Ort der Impfung (was die Verfügbarkeit des Impfstoffes mitbedingt).
Wer das Fakt setzt, dieser Einladung nicht nachzukommen und damit seiner solidarischen Verantwortung/Selbstverpflichtung und
nunmehr ausgesprochenen Verpflichtung nicht nachzukommen,
auch mit Berufung auf eigene Entscheidung, muss die Konsequenzen seiner freien Entscheidung übernehmen:
Er verliert den Solidaritätsanteil an den Behandlungskosten im Falle einer Erkrankung (wie bereits an anderer Stelle ausgeführt)
und muß die Bereitschaft zur Kostenübernahme durch sich selbst oder seine Familie schriftlich vorlegen (was vorsorglich auch dem Nachlassgericht zugeleitet wird).
Es ist zudem Betroffenen gegenüber nicht zu begründen, daß im Falle von völlig ausgelasteten Intensivbetten bei von der zuständigen Kommission festgestellter gleicher Dringlichkeit
nicht einem Ungeimpft-Coronaerkrankten eher der riskantere Verlegungstransport zugemutet werden kann. (Ich hoffe sehr, daß der Fall nie eintritt).

3. Bei dieser Begründung des Obersten bundesdeutschen Gerichtshofes ist es keinem anderen Gericht mehr möglich, eine Demonstration zu genehmigen:
Das Recht auf eigene Meinung muß jeder auf andere Weise ausüben, wenn alle die Kontaktbeschränkungen und die Maskenpflicht erfüllen
bzw. bei Kontakten pro Kalendertag einen PCR-Test (nicht Schnelltest!) vorweisen müssen.
Wenn Kindern Fernunterricht bzw. IT-Unterricht zugemutet wird, können entsprechende Wege (auch per Post , Unterschriftenlisten…)zur Äußerung freier Meinung zugemutet werden.

Wenn vereinzelt Gerichte ihr Unwohlsein über ihnen unumgängliche erscheinende Urteile ausdrücken, so sollte das alle 3 Säulen der Gesellschaft stutzig machen
und zudem die Rechtswissenschaft (nicht mit der Jurisprudenz einfach gleichzusetzen). Müsste man nicht zusammenarbeiten (inklusive Expertenrat)
und legislativ nachbessern (in Sätzen und Begriffen)?!
Das bedeutet keineswegs ein Weisungsrecht an die Richter (dieser Ausschluss ist an sich richtig)!

strong>4. Wo ist die Solidarität gegenüber dem Pflegepersonal, gegenüber den Polizisten und Mitarbeitern in der Infrastruktur (die für alle arbeiten und
sich dabei besonderer Gefährdung aussetzen), sowie gegenüber denen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können und in Existenznöte geraten?

Über RedBuero Schober

Funktion des Chefredakteurs von "Münchenfenster" seit 1.1.2013
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