Was kann die CSU tun? Was muss sie tun? (Zur Fraktionstagung)
Was kann die CSU tun? Was muss sie tun? (Zur Fraktionstagung)

Was kann die CSU tun? Was muss sie tun? (Zur Fraktionstagung)

1. Um in Berlin eine Rolle zu spielen, braucht sie das best-erreichbare Ergebnis in Bayern
mit dem zukunftsweisenderen Programm
zur Vergrößerung der eigenen Gruppe in der Bundestags-Fraktion
sowie
2. Unterstützung derjenigen CDU-Kandidaten, die Herrn Söder unterstützen wollten, damit sie ihr Direktmandat gewinnen.
Das Instrument der Erst- und Zweitstimmen bietet sich an.

Eine Bildung einer neuen Regierung in Berlin ohne die CDU-CSU-Fraktion müsste also verhindert werden.

Folgende Forderungen wären aber an die CSU (auch für den Bayerischen Landtag) unbedingt zu erheben:

1. Programmatik – Bewerber und Zuspruch – adäquate Umsetzung
2. Sofortige Entzug

1. Jede Partei bewirbt sich mittels eines Programmes um die Sitze im jeweiligen Parlament,
die dann nur von ihr ausgewählten Personen eingenommen werden können,
die wiederum die Zustimmung der Wähler gefunden haben für die Aufgabe, sie zu vertreten
in ihren Interessen, die vom Gesetz zugelassen und bestimmt sind.
2. Da die Partei nur Personen als Bewerber zulässt, die ihr Programm akzeptiert und versprochen haben,
nach dieser Leitlinie für dessen Durchsetzung tätig zu werden,
verliert das Recht, den Sitz zur Volkvertretung entsprechend dem Programm einzunehmen, wer dagegen verstößt.
Der Sitz muss von einer anderen Person eingenommen werden.
Einen parteifreien/fraktionsfreien Sitz kann es nicht geben, der Sitz geht für die Erstperson verloren.
3. Der für die Erfüllung des Parteiprogramms gewählten Person wird der festgelegte angemessene Lebensunterhalt
und zusätzlich die vorgesehene Aufwandsentschädigung bezahlt –
ein zusätzlicher Lebensunterhalt ist also nicht vonnöten.
Das weiss jede Person, die sich zur Übernahme dieser Aufgabe bereit erklärt –
ein Anspruch auf das Fortlaufen des bisherigen Unterhalts kann also nicht bestehen.
Der Verlust des Sitzes bedeutet automatisch der Verlust dieser Gelder.
4. Das Volk ist aber grundlegend daran interessiert, von Leuten vertreten zu werden,
die einen Querschnitt seiner eigenen Zusammensetzung repräsentieren,
also aus allen Schichten kommen,
die Erfahrungen aller Altersgruppen und aller Berufe, auch Berufe mit unterschiedlichen Denkansätzen
und deren Sichtweisen, einbringen. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Berufspolitiker ohne
vorherige andere Erfahrungen müssen dem ebenfalls entsprechen.
5. Jedem/r Volksvertreter/in muss aber die Rückkehr in die vorherige Erwerbstätigkeit gewahrt bleiben,
was einen Firmenerhalt in der Zeit der Volksvertretung bedeuten kann, wenn nötig auch eine Nebentätigkeit –
deren Ausmaß muss aber einer Regelung und Kontrolle unterworfen werden

6. Ein Spezialfall ist die anwaltliche Tätigkeit mit Erhalt der Anwaltskanzlei (Ausnahme Gemeinschaftskanzlei).
Da dies aktuell zu erheblichen Problemen geführt hat, muss gelten:
6.1:
Keine Anwaltskanzlei hat Anspruch auf eine unbegrenzte Mandatschaft.
Bestimmte Mandate auszuschließen, ist kein Berufsverbot. Wenn ein Anwalt Volksvertreter wird, ist das eher
eine zumutbare V e r l a g e r u n g in diese Tätigkeit hinein, i9n den Öffentlichkeit.
Sein Lebensunterhalt ist durch diese Voksvertretertätigkeit gesichert,
6.2:
Diese Begrenzung ergibt sich grundsätzlich aus dem Tätigkeitsbereich der Volksvertretung:
– was ohnehin daraus zu tun ist inklusive Eibringung des beruflichen Fachwissens, was zu den Pflichten gehört,
– alle Beschaffungsmaßnahmen,
– der gesamte Kommunalbereich (alle Parlamente, alle Exekutivbereiche…),
– wenn der Gegenstand des Mandates den politischen Bereich berührt, wenn es zu Interessenskonflikten kommen kann,
– wenn der Mandant sich Vorteile aus Vertretung durch einen Politiker erwartet und umgekehrt
das politische Amt Hoffnung auf bestimmte Mandanten erwecken kann
– jede honorierte Lobbyistentätigkeit

7. Eine Partei, die eingebrachte Gesetzesanträge mehrerer anderer Fraktionen
wie Tranzparenzregelungen, Lobbyistenregister u.a. blockiert und behindert,
hat das Vertrauen der Bevölkerung nicht verdient.
wenn sie bestimmten öffentliche Bereiche (zB Kommunen) ausgrenzen will.
Jede Fraktion sollte einen Ehrenkodex erstellen,
dessen Übertretung durch Zusatzhonorierung
zum Verlust des Amtes der Volksvertretung führen muss.
Damit sehe ich die gleichen Chancen für alle Bewerber.

MünchenBlick/ Walter Schober

Schreibe einen Kommentar