
So siehen die unzensierten Figuren des Teufelrades aus die seit ca 80 Jahren so angezogen aussehen.

So sind jetzt die Figuren ,nach der Zensur durch die Stadt München, angezogen
Was genau wurde geändert?
Die Betreiberin Elisabeth Polaczy ließ auf Anregung der städtischen Gleichstellungsstelle für Frauen und der Fachstelle für Demokratie drei der vier rund 80 Jahre alten Pappmaché-Frauenfiguren am Eingang übermalen und „züchtiger“ kleiden:
- Zwei Figuren bekamen hochgeschlossene Blusen und lange Unterhosen (Radlerhosen).
- Eine weitere erhielt ein zusätzliches Oberteil.
- Eine als „Hawaiianerin“ bezeichnete, dunkelhäutige Figur, die zuvor nur mit Blumenkranz und ohne Schuhe dargestellt war, bekam ein Oberteil und aufgemalte
Nähere Information zur Zensur nicht nur das Teufelelrad wurde zensiniert auch andere Geschäfte bauf dem Münchner Oktoberfest natürlich zum Wohle unser Demokratie.
Das Thema bewegt derzeit viele Münchnerinnen und Münchner sowie Wiesn-Fans.
Kommerzielle Dekoration vs. Versammlungsfreiheit
Der Kernunterschied in der behördlichen und rechtlichen Bewertung zwischen den Dekofiguren am Teufelsrad und den Darstellungen auf dem CSD liegt in folgenden Punkten:
- Der rechtliche Rahmen: Das Oktoberfest ist eine rein kommerzielle Volksfest-Veranstaltung. Die Stadt München vergibt die Standplätze als Veranstalterin über das Referat für Arbeit und Wirtschaft und kann hierbei vertragliche Auflagen (z. B. zu Sicherheits- oder Jugendschutzaspekten) an die Schausteller richten. Der CSD hingegen ist eine politische Demonstration, die unter dem Schutz des Grundgesetzes (Art. 8 GG – Versammlungsfreiheit) steht. Die Hürden für staatliche Eingriffe oder Zensur sind bei politischen Versammlungen rechtlich ungleich höher.
- Sexistische Darstellung vs. sexuelle Selbstbestimmung: Die städtischen Fachstellen bewerteten die historischen Teufelsrad-Figuren als eine von außen vorgegebene, kommerziell genutzte Objektivierung von Frauen (und im Fall einer Figur als rassistisches Stereotyp). Beim CSD hingegen geht es um die selbstbestimmte Inszenierung von Körpern und Identitäten im Rahmen des Protests für Gleichberechtigung, was rechtlich als freie Meinungs- und Persönlichkeitsäußerung geschützt ist.
- Das Problem des „Upskirtings“: Die Kritik der Gleichstellungsstelle bezog sich spezifisch darauf, dass die Bemalung des Teufelsrads das reale, strafbare Phänomen des Upskirtings (heimliches Filmen unter den Rock) im Umfeld des Fahrgeschäfts verharmlose oder ins Lächerliche ziehe.
- Es wird immer ein Weg gefunden um dem Bürger ein kleines Stück Freiheit zu nehmen auf vallen Gebieten des Lebens.
Leinsinger /Przstawik